Wir freuen uns auf dich und dein Engagement für Sport und Verein :-)
Wir freuen uns auf dich und dein Engagement für Sport und Verein :-)

Haus- und Nutzungsordnung

Unsere Tennis-/Bouleanlage, die mit viel Arbeit und ehrenamtlichem Einsatz vieler Mitglieder angelegt wurde und gepflegt wird, dient der Freizeitgestaltung und Erholung durch Sport, Spiel und Geselligkeit. Auf ihr sollen sich unsere Vereinsmitglieder und Gäste wohlfühlen. Im Interesse eines harmonischen Ablaufs von Vereinsleben und Veranstaltungen bitten wir um Verständnis für die nachfolgend aufgeführten Grundsätze und um ihre Beachtung. Mit Beginn der Mitgliedschaft erkennen die Mitglieder die Bestimmungen dieser Haus- und Nutzungsordnung an. Nichtmitglieder unterwerfen sich dieser Ordnung mit Betreten des Vereinsgeländes. Bei Sonderveranstaltungen können durch die Leitung der Tennisabteilung von dieser Haus- und Nutzungsordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Nutzungsordnung bedarf.

  • Grundsätzliche Bestimmungen

Jedes Vereinsmitglied ist gehalten, die Bestimmung der Haus- und Nutzungsordnung einzuhalten. Jedes am Platz anwesende Mitglied des Vorstandes ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen durchzusetzen und in Streitfällen für alle Mitglieder verbindliche Entscheidung zu treffen. Verstöße können durch Abmahnung, in schwerwiegenden Fällen durch ein zeitliches Spielverbot, oder durch den Ausschluss aus dem Verein durch den Vorstand geahndet werden. Der Zutritt zur Vereinsanlage ist, soweit die nachstehenden Bestimmungen keine Sonderregelung treffen, ausschließlich Mitgliedern und deren Angehörigen gestattet. Jede Art von Werbung innerhalb des Clubgeländes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Leitung der Tennisabteilung gestattet.

  • Clubgelände

Die Tennis-/Bouleanlage mit all ihren Einrichtungen (Plätze, Clubheim, Einrichtungen etc.) ist pfleglich zu behandeln. In allen Räumen und auf dem gesamten Vereinsgelände ist auf größtmögliche Ordnung und Sauberkeit zu achten. Aus hygienischen Gründen betrifft dies besonders die Umkleideräume und WC. Für abhanden gekommene Garderobe, Tennisausrüstung und sonstige Gegenstände wird kein Ersatz geleistet. Jedes Mitglied und jeder Gastspieler bzw. Gäste sind für die von ihm oder seinen minderjährigen Kindern verursachten Schäden gegenüber dem Verein ersatzpflichtig. Der Betrieb von Radioapparaten, Plattenspieler und CD-Playern hat im Rahmen der ‚Zimmerlautstärke’ zu erfolgen. Die letzten die Anlage verlassende Personen haben sämtliche Türen zu versperren bzw. zu kontrollieren, ob diese versperrt sind und die Beleuchtung abzudrehen.

  • Veranstaltungen

Die Tennis-/Bouleanlage und Clubheim sind in erster Linie für die Ausübung des Tennis- und Boulesports und damit verbundenen Aktivitäten vorgesehen.

Clubeigene Veranstaltungen werden per Aushang am Clubheim und/oder im Internet bekannt gemacht.  

www.bsg-rheinfelden07.de

 

Information, Mitgliederverwaltung

Bitte halten Sie die Verwaltung unseres Tennisclubs (s. unten) über etwaige Änderungen Ihrer Anschriften oder sonstiger relevanter Daten auf dem Laufenden. Alle Mitglieder der Leitung Abteilung Tennis stehen ihnen für Fragen, Kritik und Anregungen gerne zur Verfügung.

BSG Evonik Rheinfelden e.V. Abteilung Tennis

BSG EVONIK
Rheinfelden 07 e.V.

 

Anfahrt Sportanlage:

Karl-Fürstenberg Str. 64

79618 Rheinfelden
(beim Wasserturm)

 

Parkplatz:gegenüber Tor 1 Evonik

 

Postanschrift:

Untere Kanalstr. 3

79618 Rheinfelden
 

Noch Fragen? 

...dann ruft gerne an:-)

+49 7623 91 7499

 

Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular bitte per Email an bsg-evonik-rheinfelden@web.de senden.

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